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Verstößt die tägliche Nutzung von juristischer KI gegen das Gesetz?

September 10, 2026

Fragen Sie sich, ob die tägliche Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Zusammenfassung Ihrer Akten eine rechtliche Grenze überschreitet? Die Antwort lautet ja – und diese juristische Realität verschärft sich in Europa zunehmend.

Über bloße ethische Empfehlungen hinaus hat ein wegweisendes Urteil aus München vom November 2025 festgestellt, dass die Verarbeitung geschützter Texte durch KI eine nachweisbare Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Ob in der Schweiz oder anderswo: Das Hochladen von Dokumenten aus lizenzierten Datenbanken in offene Modelle verstößt sowohl gegen das Urheberrecht als auch gegen berufsrechtliche Pflichten.

Verstößt die tägliche Nutzung von KI im Rechtswesen also gegen das Gesetz? Die Themen:

  • Was hat es mit dem Münchner Urteil II auf sich, das die Spielregeln für europäische Anwälte verändert hat?
  • Warum fällt Copy-and-Paste in einen öffentlichen Chatbot nicht mehr unter den „privaten Gebrauch“?
  • Wie schließen die Lizenzbedingungen Ihrer juristischen Datenbanken generative KI implizit aus?
  • Inwiefern wird die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch diese unsicheren Tools gefährdet?

Fangen wir an.

Verändert das Münchner Urteil II die Regeln für das KI-Training?

Die rechtliche Landschaft hat sich am 11. November 2025 mit der Entscheidung des Landgerichts München im Fall GEMA gegen OpenAI. grundlegend gewandelt. Zum ersten Mal hat ein europäisches Gericht festgestellt, dass das Training eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschützten Werken einen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verstoß darstellt. Das Gericht wies das Argument zurück, neuronale Netze würden lediglich „statistische Muster“ speichern. Stattdessen urteilte es, dass eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vorliegt, wenn Inhalte dauerhaft in die Modellparameter integriert werden, um später wiedergegeben zu werden.

Diese Entscheidung ist fundamental, da sie nicht nur Technologieunternehmen betrifft. Sie greift, sobald ein Endnutzer geschützte Inhalte in ein System einspeist, das darauf trainiert ist, diese zu lernen. Die Argumentation ist unerbittlich: Wenn eine KI nahezu wortgetreue Passagen eines Werks wiedergeben kann, bedeutet dies, dass das Werk „kopiert“ und im Gedächtnis des Modells gespeichert wurde. Das Gericht stufte diesen Prozess als dauerhafte Vervielfältigung ein und verwarf jegliche Verteidigung, die auf einer Analogie zum MP3-Format beruht, da dieses Daten komprimiert, ohne sie in identifizierbarer Form zu bewahren.

Die direkte Konsequenz für Juristen ist klar: Das Hochladen eines juristischen Kommentars oder einer Anmerkung zur Rechtsprechung in einen öffentlichen Chatbot kommt nach dieser Logik der Genehmigung zur Vervielfältigung und Verbreitung eines geschützten Werks ohne Lizenz gleich. Die Ausrede der technischen „Transformation“ hält der Realität der Speicherung durch die Modelle nicht mehr stand.

Ist Copy-and-Paste in einen öffentlichen Chatbot eine Urheberrechtsverletzung?

Die Szene spielt sich täglich ab, ohne dass sich jemand Sorgen macht: Ein Anwalt lädt einen Kommentar aus seiner Datenbank herunter, fügt ihn mit der Anweisung „Fasse die Kernargumente zusammen“ in ChatGPT ein und schreibt daraufhin seinen Schriftsatz. Diese Praxis, die früher als pragmatisch und harmlos galt, wird nun als potenzielle Urheberrechtsverletzung eingestuft. Das Landgericht München hat die Ausnahme der vorübergehenden Vervielfältigung zur Analyse (§ 44b UrhG) ausdrücklich abgelehnt, sofern der Inhalt nicht nur analysiert und gelöscht, sondern dauerhaft in die Gewichtungen des Modells integriert wird.

Wenn eine KI-Software die exakten Begriffe eines Textes speichert, um sie später wiederzugeben, ist das Handeln des Nutzers, der dieses System füttert, als Beteiligung an einer rechtswidrigen Vervielfältigung zu werten. Die technische Unterscheidung zwischen „Kompression“ und „Speicherung“ ist keine gültige Verteidigung mehr: Die Fähigkeit des Modells, Token-Sequenzen zu generieren, die dem Original erkennbar ähneln, beweist die Kopie. Der Anwalt, der dieses Rohmaterial liefert, wird somit zum Mitverantwortlichen für den rechtswidrigen Akt.

Dies geht über das ursprüngliche Training der KI durch den Anbieter hinaus. Jede menschliche Interaktion, bei der geschützte Inhalte zur Verarbeitung, Zusammenfassung oder Generierung eingespeist werden, macht die Maschine zu einem Vektor für unbefugte Verbreitung. Copy-and-Paste ist kein neutraler Vorgang mehr; es ist ein Akt der Integration geschützter Daten in ein proprietäres oder offenes System, das hierfür nicht lizenziert ist.

Verbieten Datenbanklizenzen die Nutzung generativer KI?

Das rechtliche Risiko ergibt sich nicht nur aus dem allgemeinen Urheberrecht, sondern auch aus den spezifischen Verträgen, die Ihren Zugang zu juristischen Inhalten regeln. Immer mehr Inhaltsplattformen – seien es Musikdienste, Bilddatenbanken oder juristische Datenbanken – aktualisieren ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Nutzung ihrer Werke für das Training von maschinellen Lernmodellen ausdrücklich zu untersagen. Anbieter wie Spotify haben bereits im September 2025 Klauseln eingeführt, die das Einlesen von Inhalten durch jegliche KI untersagen.

Diese Einschränkung erstreckt sich logisch und rechtlich auch auf Anbieter juristischer Fachliteratur. Ihre Abonnements für Datenbanken oder Analysedienste enthalten höchstwahrscheinlich Beschränkungen, die lediglich die Online-Recherche durch qualifizierte menschliche Nutzer abdecken. Die Texte legen oft explizit fest, dass die Inhalte weder für das Training verwendet noch in ein KI-Modell „eingespeist“ werden dürfen. Die Nutzung einer automatischen Zusammenfassungsfunktion über ein externes Tool stellt somit einen direkten Verstoß gegen den Lizenzvertrag dar.

Diese „kleine Ungenauigkeit“ in den Vertragsbedingungen ist längst kein Einzelfall mehr. Sie macht aus einer gängigen Praxis einen Vertragsbruch mit schwerwiegenden Folgen. Wenn Sie einen Auszug aus einem juristischen Werk auf einen Drittserver hochladen, begehen Sie nicht nur einen berufsrechtlichen Fehler, sondern verletzen auch das geistige Eigentum und die Exklusivrechte des Verlags, dessen Inhalte Sie lizenziert haben.

Hatte die Bundesrechtsanwaltskammer bereits gewarnt?

Noch vor der gerichtlichen Entscheidung in München hatte die Aufsichtsbehörde des Berufsstandes Alarm geschlagen. Im Juli 2025 veröffentlichte die Bundesrechtsanwaltskammer den Text 32/2025, eine ausdrückliche Empfehlung an alle Praktiker zum Umgang mit künstlicher Intelligenz. Dieses Dokument warnte vor dem Hochladen geschützter Literatur auf Drittserver und betonte, dass die durch solche Übertragungen entstehende Vervielfältigung eine ausdrückliche Genehmigung oder eine spezifische gesetzliche Grundlage erfordert.

Die Empfehlung ist unmissverständlich: Die Anforderungen des Urheberrechts sind bei der Nutzung von KI-Systemen zwingend zu beachten. Sie stellt klar, dass jede Form der Vervielfältigung, insbesondere durch das Hochladen auf Server von KI-Anbietern, durch eine Lizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis gedeckt sein muss. Das bedeutet, dass eine intuitive Nutzung ohne vorherige Prüfung der Rechte nunmehr als nicht regelkonform gilt.

Dass dieser Warnhinweis anfangs wenig Beachtung fand, mindert seinen aktuellen rechtlichen Wert nicht. Er zeigt, dass die Anwaltschaft selbst die Risiken erkennt. Ein Anwalt kann sich nicht mehr auf die Unklarheit der Rechtslage berufen, wenn eine Standesorganisation die Grenzen der Rechtswidrigkeit im Zusammenhang mit KI-Modellen bereits definiert hat.

Ist das Berufsgeheimnis durch öffentliche KI gefährdet?

Obwohl sich die Analyse auf das Urheberrecht konzentriert, stellt die Verletzung des Berufsgeheimnisses eine unmittelbare und eigenständige Gefahr dar. Öffentliche KI-Modelle sind nicht darauf ausgelegt, die Vertraulichkeit sensibler Daten zu gewährleisten. Wenn ein Anwalt Sachverhalte, Namen von Parteien oder Verteidigungsstrategien in eine öffentliche KI eingibt, können diese Informationen für den Anbieter des Modells sichtbar werden oder zur Verfeinerung der Algorithmen verwendet werden.

Diese Praxis gefährdet den Kern der Anwalt-Mandanten-Beziehung. Das Berufsgeheimnis verlangt, dass die Informationsverarbeitung auf den für die Wahrung der Mandanteninteressen unbedingt notwendigen Kreis beschränkt bleibt. Die Nutzung eines ungesicherten Drittanbieter-Tools, dessen Daten potenziell gespeichert oder außerhalb jeder schweizerischen rechtlichen Kontrolle verarbeitet werden, stellt eine Lücke in diesem Schutz dar.

Rechtsprechung und Berufsrecht sind sich einig über die Sorgfaltspflicht in Sicherheitsfragen. Sicherzustellen, dass das verwendete Tool keine vertraulichen Informationen speichert oder preisgibt, ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Nutzung eines öffentlichen Chatbots zur Verarbeitung von Mandantendaten kommt dem Übergeben der Akten in unbefugte Hände gleich und hebt den grundlegenden Schutz des Berufsgeheimnisses auf.

Kann das Gedächtnis der KI rechtlich gelöscht werden?

Ein häufiges Argument zur Verteidigung von KI-Tools ist die Möglichkeit, das „Vergessen“ von Inhalten zu verlangen. Aktuelle informatische Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieser Mechanismus des „Löschens durch Vergessen“ angesichts der Komplexität von Sprachmodellen eine Illusion ist. Studien von Stanford und Yale aus dem Januar 2026 haben bewiesen, dass es möglich ist, bis zu 95,8 % eines ganzen Buches zu extrahieren, selbst nachdem der Zugriff gesperrt oder das Modell aktualisiert wurde.

Das bedeutet, dass das Gedächtnis des Modells nicht einfach „gelöscht“ wird, sondern untrennbar in den globalen Parametern verankert bleibt. Eine gesetzlich geforderte oder vom Nutzer verlangte Löschung beseitigt nicht die Fähigkeit der KI, Antworten zu generieren, die den ursprünglichen Inhalt reproduzieren. Die Löschung ist somit weder effektiv noch rechtlich garantiert.

Folglich ist die Urheberrechtsverletzung nach dem Einlesen des Dokuments dauerhaft. Das Risiko verschwindet nicht mit der Zeit oder durch einen Löschantrag. Es besteht so lange fort, wie das Modell in der Lage ist, die integrierten geschützten Werke zu reproduzieren, was jede rückwirkende Maßnahme zur Beruhigung der berechtigten Sorgen der Rechteinhaber wirkungslos macht.

Fördert der europäische Ansatz Innovation oder Schutz?

Die europäische Gesetzgebung entwickelt sich schnell, um auf diese Herausforderungen zu reagieren, und markiert eine Abkehr vom alten „Move fast and break things“-Ansatz. Nun liegt der Schwerpunkt auf der Notwendigkeit von Lizenzen und der strikten Einhaltung geistiger Eigentumsrechte. Die zunehmenden Klagen gegen Technologieunternehmen zeigen, dass der Sektor nicht länger von einem rechtsfreien Raum profitieren wird.

Das Landgericht München hat einen Präzedenzfall geschaffen, der über den deutschsprachigen Raum hinausreicht. Die zugrunde liegende Logik – die dauerhafte Speicherung als Vervielfältigung – lässt sich leicht auf schweizerische und europäische Rechtsordnungen übertragen, in denen das Urheberrecht einen ähnlichen Schutz für geistige Schöpfungen bietet. Die Europäische Union beginnt bereits, volle Transparenz bei den Trainingsdaten zu fordern.

Für Mehrdeutigkeiten ist kein Platz mehr. Innovation darf nicht zulasten der Rechtmäßigkeit gehen. Anwender müssen nun einen proaktiven Ansatz verfolgen, bei dem jede Interaktion mit einer KI durch einen soliden rechtlichen Rahmen abgesichert ist, der garantiert, dass die verarbeiteten Daten entweder frei von Rechten Dritter sind oder vorab autorisiert wurden.

Wie garantiert Silex die Rechtmäßigkeit Ihrer Recherchen?

Angesichts dieser erheblichen Risiken besteht die Lösung nicht darin, auf KI zu verzichten, sondern ein Tool zu nutzen, das auf Compliance ausgelegt ist. Silex, die Schweizer KI für Rechtsfragen, unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Tools für Endverbraucher. Ihre Architektur basiert auf einer proprietären Technologie, die Ihre Daten nicht zum Lernen verwendet und keinerlei sensible Informationen speichert, um zukünftige Modelle zu trainieren.

Der Vorteil von Silex liegt in der Fähigkeit, Ihre Akten und internen Dokumente über Silozu analysieren, ohne sie jemals externen Servern auszusetzen oder sie rechtswidrig zu speichern. Im Gegensatz zu Chatbots, die Daten kopieren und sammeln, verarbeitet Silex Informationen in einer isolierten und sicheren Umgebung, wodurch Vertraulichkeit und Urheberrechte gewahrt bleiben.

Diese Positionierung ermöglicht es Anwälten, die Leistungsfähigkeit der künstlichen Intelligenz zu nutzen, ohne Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Verstößen gegen das Berufsgeheimnis befürchten zu müssen. Silex ist der Partner, der die Ergebnisse menschlich validiert und so die vollständige Einhaltung schweizerischer und internationaler gesetzlicher Anforderungen sicherstellt.

Warum ist Schweizer Hosting bei Daten so entscheidend?

Der Standort der Server ist kein technisches Detail, sondern eine rechtliche Garantie. Internationale Tools speichern Daten oft in undefinierten Clouds oder unter ausländischen Gerichtsbarkeiten mit geringem Schutz. Silex wird in der Schweiz von Infomaniak gehostet, was garantiert, dass alle Ihre Daten dem Schweizer Recht unterliegen – einem der weltweit strengsten in Bezug auf das Berufsgeheimnis und den Datenschutz.

Diese Entscheidung für eine lokale Infrastruktur stellt sicher, dass Ihre Akteninformationen nicht in Rechtsgebiete gelangen, in denen sie von ausländischen Behörden angefordert oder zum Training globaler Modelle verwendet werden könnten. Der Vorteil ist zweifach: absolute Rechtssicherheit und strikte Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

Dies gibt sowohl der Kanzlei als auch ihren Mandanten Sicherheit, da die Akten ohne das Risiko eines Abflusses an unkontrollierte Drittanbieter bearbeitet werden. Datensouveränität ist der Kern des Vertrauens in einer Welt, in der KI allgegenwärtig wird.

Übernehmen Schweizer Kanzleien diesen neuen Ansatz?

Der Schweizer Markt folgt bereits diesem Trend hin zu einer verantwortungsvollen und sicheren KI. Bordier & Ciehat sich beispielsweise dazu entschieden, Silex in seine Arbeitsabläufe zu integrieren, um die Qualität und Sicherheit seiner juristischen Recherchen zu stärken.

Diese Einführung zeugt von einem wachsenden Bewusstsein: Effizienz allein reicht nicht aus, wenn sie mit rechtlichen Risiken verbunden ist. Führende Kanzleien bevorzugen heute Tools, die Datensouveränität und die Einhaltung schweizerischer Standesregeln garantieren, anstatt auf ungeprüfte Standardlösungen zu setzen.

Diese Entwicklung zeigt, dass der Einsatz von KI keine rein technische Entscheidung ist, sondern eine strategische Positionierung erfordert. Kanzleien, die ihre Recherchen absichern, stärken ihre Glaubwürdigkeit und schützen langfristig ihren Ruf, indem sie rechtliche Fallstricke vermeiden, die ihre Arbeit verlangsamen oder gefährden könnten.

Hilft Silex dabei, inhaltliche Fehler bei der Analyse zu vermeiden?

Das Risiko von Urheberrechtsverletzungen ist nicht die einzige Gefahr. Inhaltliche Fehler, Halluzinationen oder eine falsche Auslegung des Rechts bleiben erhebliche Stolpersteine. Silex integriert eine menschliche Validierung für jede generierte Antwort. Der Algorithmus rät nicht einfach; er analysiert die Akten und gleicht die Informationen mit einer verifizierten Rechtsdatenbank ab, wodurch das Fehlerrisiko drastisch gesenkt wird.

Dadurch wird die KI zu einem zuverlässigen Assistenten statt zu einer eigenständigen, potenziell irreführenden Quelle. Der Nutzer behält die volle Kontrolle über die erstellten Inhalte und validiert jede Aussage, bevor sie in einen Schriftsatz oder ein Plädoyer einfließt.

Durch die Kombination von algorithmischer Leistung und menschlicher Expertise bietet Silex eine sichere Alternative zu herkömmlichen Modellen, die zwar plausibel, aber inhaltlich falsch sein können. Diese Hybridlösung ist der Schlüssel für eine sichere tägliche Anwendung.

Welche Checkliste sollte man vor dem Hochladen eines Dokuments in eine KI beachten?

Bevor Sie ein KI-Tool nutzen, sollten Sie sich diese wesentlichen Fragen stellen:

  • Lizenz: Erlaubt meine Datenbank ausdrücklich die Verwendung ihrer Inhalte in externen KI-Modellen?
  • Sicherheit: Garantiert das Tool, dass meine Daten nicht gespeichert oder zum weiteren Training verwendet werden?
  • Souveränität: Befinden sich die Server in der Schweiz und unterliegen sie dem Schweizer Recht?
  • Validierung: Kann ich jedes Ergebnis manuell prüfen und freigeben, bevor ich es verwende?

Kurz gesagt : Wenn die Antwort auf einen dieser Punkte negativ ausfällt, laden Sie das Dokument nicht hoch. Sicherheit und Rechtmäßigkeit müssen Vorrang vor Schnelligkeit haben.

Weiterführende Informationen: Juristische KI für Privatpersonen, Silex in WinLex und SkyLex, Silex und EXPERTsuisse.