Strafrechtliche Beschwerde
6B_135/2026 - Drohung, Verwertbarkeit eines Beweismittels und häusliche Gewalt
A.________ und B.________ sind verheiratet, leben jedoch seit 2022 getrennt (Sachverhalt B.a). Es kam zu einem Streit, bei dem A.________ B.________ mit einem Messer bedrohte.
23 September 2026Claudia Malaguerra








