Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
RH.2026.9 – Auslieferungshaft, Fluchtgefahr und Bestätigung der Auslieferung
Am 18. März 2026 ersuchte Italien um die Auslieferung von A. zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen betrügerischen Bankrotts (Sachverhalt A).
08 October 2026Elisabetta Tizzoni








